Vorsicht beim Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung
18. November 2008 | Von admin | Kategorie: ZwangsversteigerungenDie Prüfung der Bauakte beim Bauamt ist wichtig, denn sie offenbart weitere Details zur Immobilie – ob Baulasten eingetragen sind, was konkret genehmigt ist, ob noch zusätzliche Kosten auf den Erwerber zukommen. Leider haben Interessenten keinen Anspruch darauf, eine zu ersteigernde Immobilie zu besichtigen. Meist sind sie auf das von außen Sichtbare angewiesen, seltener lassen wohlwollende Schuldner einen Rundgang im Inneren zu. Dann allerdings sollte ein Bausachverständiger hinzu gezogen werden.
