Streit um Abstand- und Ablösevereinbarung
28. November 2008 | Von Andi | Kategorie: AllgemeinSoll ein Wohnungssuchender bzw. neuer Mieter eine Abstandszahlung leisten, ist das in aller Regel unwirksam. Ablösevereinbarungen dagegen sind zulässig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen (Bundesgerichtshof VIII ZR 212/96).

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