Online-Videobe­ratung
mit Manue­la Reibold-Rolinger

Die Online-Bera­tun­gen bie­te ich nur nach Sich­tung der Unter­la­gen an.
In der Regel sind das:

  • Bau­ver­trag
  • Leis­tungs­be­schrei­bung
  • Män­gel­rü­gen
  • Abnah­me­pro­to­koll
  • wesent­li­che Korrespondenzen

Bit­te lei­ten Sie mir die­se recht­zei­tig vor dem Ter­min zu, denn die Sich­tung der Unter­la­gen erfolgt in der Regel unmit­tel­bar vor dem Online­ter­min. Zur Sich­tung der Unter­la­gen kal­ku­lie­re ich 30 Minu­ten. Buchen Sie hier den nächst­mög­li­chen Termin:

Es gibt Rechts­fra­gen, deren Beant­wor­tung man sich am liebs­ten sofort wünscht. Häu­fig ist jedoch der nächs­te Anwalts­ter­min nicht kurz­fris­tig mög­lich. Des­halb erhal­ten Sie hier die Mög­lich­keit einer Online-Videobe­ratung mit Manue­la Rei­bold-Rolin­ger.

So wer­den drin­gen­de Rechts­fra­gen schnell, kom­pe­tent und rechts­si­cher via Zoom von mir per­sön­lich beant­wor­tet. Incl. Sich­tung Ihrer Unterlagen.

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Kei­ne lan­gen Wartezeiten

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Orts­un­ab­hän­gi­ge Beratung

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Sich­tung der rele­van­ten Unter­la­gen und Bewer­tung der Sach- und Rechtslage

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Abso­lu­te Kostensicherheit

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Kei­ne ver­steck­ten Zusatzkosten

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Kom­pe­ten­ter Rechts­rat mit Hand­lungs­emp­feh­lung von Manue­la Rei­bold-Rolin­ger persönlich

AGB zur Online-Videoberatung
Zum Öffnen hier klicken:

ONLINE-RECHTSBERATUNG in der Anwalts­kanz­lei Reibold-Rolinger

Durch die ONLINE-RECHTSBERATUNG kön­nen Sie kon­takt­los und den­noch unmit­tel­bar mit mir per­sön­lich in Kon­takt tre­ten. Wir kön­nen uns wäh­rend der Bera­tung sehen und die Rechts­be­ra­tung ist somit unmit­tel­bar, genau­so, als wären Sie per­sön­lich in der Kanzlei.

Auf die­sem Weg spa­ren Sie, bei glei­cher Leis­tung, Zeit und Geld, denn Sie erhal­ten ohne lan­ge Recher­che im Inter­net schnell und vor allem von mir als Fach­an­wäl­tin für Bau-und Archi­tek­ten­recht sowie Immo­bi­li­en­recht kom­pe­ten­ten Rechtsrat.

Es gel­ten die­sel­ben Rechts­vor­schrif­ten wie bei der Bera­tung in der Kanz­lei.
Der Vor­teil für Sie ist, dass Sie bequem von zu Hau­se oder von unter­wegs mit uns per Mobil­te­le­fon, Tablet oder Com­pu­ter in Kon­takt tre­ten und Ihre Rechts­fra­ge schnell beant­wor­tet bekom­men kön­nen. Der Preis ent­spricht dabei der Ver­gü­tung für eine Erst­be­ra­tung, für die wir grund­sätz­lich zwi­schen 66,00 und 190,00 EUR zuzüg­lich 19 % Umsatz­steu­er abrechnen.

So ist der Ablauf:

  1. Abschluss des Ver­tra­ges
    Sie tre­ten mit uns hier auf der Web­sei­te in Kon­takt und ent­schei­den sich für eines der 3 ange­bo­te­nen Zeit­fens­ter. Der Ver­trag kommt zustan­de, wenn der Geld­ein­gang (Bezah­lung über Pay­pal) ver­bucht oder die Über­wei­sung nach­ge­wie­sen ist.
  2. Hono­rar
    Das Hono­rar für eine Online-Bera­tung ent­spricht der Ver­gü­tung für eine Erst­be­ra­tung und beträgt hier zwi­schen 66,00 und 190,00 EUR zuzüg­lich 19 % Umsatz­steu­er. Die Höhe des Hono­rars rich­tet sich nach dem von Ihnen gewähl­ten Zeit­auf­wand. Der Ver­trag ist mit der Durch­füh­rung der Online­be­ra­tung erfüllt. Die Bezah­lung erfolgt über Paypal.
  3. Haf­tung
    Ihre Anfra­ge wird anhand des von Ihnen geschil­der­ten Sach­ver­hal­tes im Rah­men einer ers­ten recht­li­chen Ein­schät­zung beant­wor­tet. Für Bera­tungs­feh­ler, die auf einer unvoll­stän­di­gen oder feh­ler­haf­ten Sach­ver­halts­schil­de­rung beru­hen, wird kei­ne Haf­tung übernommen.
  4. Recht­schutz­ver­si­che­run­gen
    Grund­sätz­lich sind Sie ver­pflich­tet das ver­ein­bar­te Hono­rar zu bezah­len, unab­hän­gig davon, ob und in wel­cher Höhe die Rechts­schutz­ver­si­che­rung hier­auf Hono­rar­be­trä­ge erstat­tet. Wir über­neh­men kei­ne Kor­re­spon­den­zen mit Rechtschutzversicherungen.
  5. Ver­schwie­gen­heits­pflicht
    Auf­grund der anwalt­li­chen Schwei­ge­pflicht wer­den Anfra­gen und Ant­wor­ten nicht veröffentlicht.
  6. Daten­schutz
    Bezüg­lich des Daten­schut­zes gilt die auf die­ser Sei­te ( www.reibold-rolinger.de/datenschutz ) ver­öf­fent­lich­te Datenschutzerklärung.
  7. Wider­ruf
    Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­be­leh­rung nach Fernabsatz

Soweit das Man­dat mit einem Ver­brau­cher, also einer natür­li­chen Per­son, die das Man­dats­ver­hält­nis zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kön­nen, liegt eine Dienst­leis­tung vor die unter die Rege­lun­gen für den Fern­ab­satz fällt, wenn ein außer­halb von Geschäfts­räu­men geschlos­se­ner Ver­trag vor­liegt, also ein Vertrag,

  1. der bei gleich­zei­ti­ger kör­per­li­cher Anwe­sen­heit des Ver­brau­chers und des Unter­neh­mers an einem Ort geschlos­sen wird, der kein Geschäfts­raum des Unter­neh­mers ist, oder
  2. für den der Ver­brau­cher unter den in Num­mer 1 genann­ten Umstän­den ein Ange­bot abge­ge­ben hat, oder
  3. der in den Geschäfts­räu­men des Unter­neh­mers oder durch Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel geschlos­sen wur­de, bei denen der Ver­brau­cher jedoch unmit­tel­bar zuvor außer­halb der Geschäfts­räu­me des Unter­neh­mers bei gleich­zei­ti­ger kör­per­li­cher Anwe­sen­heit des Ver­brau­chers und des Unter­neh­mers per­sön­lich und indi­vi­du­ell ange­spro­chen wur­de, oder
  4. der auf einem Aus­flug geschlos­sen wur­de, der von dem Unter­neh­mer (oder Per­so­nen, die in sei­nem Namen oder Auf­trag han­deln) oder mit sei­ner Hil­fe orga­ni­siert wur­de, um beim Ver­brau­cher für den Ver­kauf von Waren oder die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen zu wer­ben und mit ihm ent­spre­chen­de Ver­trä­ge abzu­schlie­ßen oder
  5. ein Fern­ab­satz­ver­trag, also ein Ver­trag, bei denen der Unter­neh­mer oder eine in sei­nem Namen oder Auf­trag han­deln­de Per­son und der Ver­brau­cher für die Ver­trags­ver­hand­lun­gen und den Ver­trags­schluss aus­schließ­lich Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel (also alle Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel, die zur Anbah­nung oder zum Abschluss eines Ver­trags ein­ge­setzt wer­den kön­nen, ohne dass die Ver­trags­par­tei­en gleich­zei­tig kör­per­lich anwe­send sind, wie z.B. Brie­fe, Tele­fon­an­ru­fe, Tele­ko­pien, E‑Mails) ver­wen­den, es sei denn, dass der Ver­trags­schluss nicht im Rah­men eines für den Fern­ab­satz orga­ni­sier­ten Ver­triebs- oder Dienst­leis­tungs­sys­tems erfolgt, steht dem Ver­brau­cher auch bei Anwalts­ver­trä­gen ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht zu.
    Besteht hier­nach ein Wider­rufs­recht, muss eine Wider­rufs­be­leh­rung nach fol­gen­dem Mus­ter
    erfol­gen, die durch die Kanz­lei Rei­bold-Rolin­ger in den Pro­zess der Ver­trags­an­bah­nung auf­ge­nom­men wird:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu widerrufen.

Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses.
Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie Rechts­an­walt Fach­an­walts­kanz­lei für Bau- Immo­bi­li­en und Archi­tek­ten­recht Rei­bold-Rolin­ger • Frau Manue­la Manue­la Rei­bold-Rolin­ger • Klara-Mayer-Str.27, 55294 Boden­heim • Tele­fon: 00496135934880 • E‑Mail: mrr@kanzlei-reibold-rolinger.de mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, informieren.

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist.

Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; die Rück­erstat­tung ist für Sie kos­ten­frei. Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.

Hin­weis auf das Erlö­schen des Widerrufsrechts

Gem. § 356 Absatz 4 BGB erlischt das Wider­rufs­recht bei einem Ver­trag zur Erbrin­gung von
Dienst­leis­tun­gen auch dann, wenn der Unter­neh­mer die Dienst­leis­tung voll­stän­dig erbracht hat und
mit der Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung erst begon­nen hat, nach­dem der Ver­brau­cher dazu sei­ne
aus­drück­li­che Zustim­mung gege­ben hat und gleich­zei­tig sei­ne Kennt­nis davon bestä­tigt hat, dass er
sein Wider­rufs­recht bei voll­stän­di­ger Ver­trags­er­fül­lung durch den Unter­neh­mer verliert.

Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung

Ich bin ein­ver­stan­den und ver­lan­ge aus­drück­lich, dass Rechts­an­walt Fach­an­walts­kanz­lei für Bau-Immo­bi­li­en und Archi­tek­ten­recht Rei­bold-Rolin­ger, Frau Manue­la Manue­la Rei­bold-Rolin­ger vor Ende der Wider­rufs­frist mit der Aus­füh­rung der beauf­trag­ten Dienst­leis­tung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei voll­stän­di­ger Ver­trags­er­fül­lung mein Wider­rufs­recht verliere.

Wider­rufs­for­mu­lar

Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus
und sen­den Sie es zurück.

An:

Anwalts­kanz­lei Rei­bold-Rolin­ger, Kla­ra-May­er-Stra­ße 27, 55294 Bodenheim

Hier­mit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abge­schlos­se­nen Ver­trag über
den Kauf der fol­gen­den Waren / die Erbrin­gung der fol­gen­den Dienstleistung:

(Name der Ware, ggf. Bestell­num­mer und Preis)
Bestellt am:
(Datum)
Durch:
(Name und Anschrift des Ver­brau­chers)
(Datum)
Unter­schrift Kun­de
(nur bei schrift­li­chem Widerruf)

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ONLINE-RECHTSBERATUNG in der Anwalts­kanz­lei Reibold-Rolinger

Durch die ONLINE-RECHTSBERATUNG kön­nen Sie kon­takt­los und den­noch unmit­tel­bar mit mir per­sön­lich in Kon­takt tre­ten. Wir kön­nen uns wäh­rend der Bera­tung sehen und die Rechts­be­ra­tung ist somit unmit­tel­bar, genau­so, als wären Sie per­sön­lich in der Kanzlei.

Auf die­sem Weg spa­ren Sie, bei glei­cher Leis­tung, Zeit und Geld, denn Sie erhal­ten ohne lan­ge Recher­che im Inter­net schnell und vor allem von mir als Fach­an­wäl­tin für Bau-und Archi­tek­ten­recht sowie Immo­bi­li­en­recht kom­pe­ten­ten Rechtsrat.

Es gel­ten die­sel­ben Rechts­vor­schrif­ten wie bei der Bera­tung in der Kanz­lei.
Der Vor­teil für Sie ist, dass Sie bequem von zu Hau­se oder von unter­wegs mit uns per Mobil­te­le­fon, Tablet oder Com­pu­ter in Kon­takt tre­ten und Ihre Rechts­fra­ge schnell beant­wor­tet bekom­men kön­nen. Der Preis ent­spricht dabei der Ver­gü­tung für eine Erst­be­ra­tung, für die wir grund­sätz­lich zwi­schen 66,00 und 190,00 EUR zuzüg­lich 19 % Umsatz­steu­er abrechnen.

So ist der Ablauf:

  1. Abschluss des Ver­tra­ges
    Sie tre­ten mit uns hier auf der Web­sei­te in Kon­takt und ent­schei­den sich für eines der ange­bo­te­nen Zeit­fens­ter. Der Ver­trag kommt zustan­de, wenn der Geld­ein­gang (Bezah­lung über Pay­pal) ver­bucht oder die Über­wei­sung nach­ge­wie­sen ist.
  2. Hono­rar
    Die Höhe des Hono­rars rich­tet sich nach dem von Ihnen gewähl­ten Zeit­auf­wand. Der Ver­trag ist mit der Durch­füh­rung der Online­be­ra­tung erfüllt. Die Bezah­lung erfolgt über Paypal.
  3. Haf­tung
    Ihre Anfra­ge wird anhand des von Ihnen geschil­der­ten Sach­ver­hal­tes im Rah­men einer ers­ten recht­li­chen Ein­schät­zung beant­wor­tet. Für Bera­tungs­feh­ler, die auf einer unvoll­stän­di­gen oder feh­ler­haf­ten Sach­ver­halts­schil­de­rung beru­hen, wird kei­ne Haf­tung übernommen.
  4. Recht­schutz­ver­si­che­run­gen
    Grund­sätz­lich sind Sie ver­pflich­tet das ver­ein­bar­te Hono­rar zu bezah­len, unab­hän­gig davon, ob und in wel­cher Höhe die Rechts­schutz­ver­si­che­rung hier­auf Hono­rar­be­trä­ge erstat­tet. Wir über­neh­men kei­ne Kor­re­spon­den­zen mit Rechtschutzversicherungen.
  5. Ver­schwie­gen­heits­pflicht
    Auf­grund der anwalt­li­chen Schwei­ge­pflicht wer­den Anfra­gen und Ant­wor­ten nicht veröffentlicht.
  6. Daten­schutz
    Bezüg­lich des Daten­schut­zes gilt die auf die­ser Sei­te ( www.reibold-rolinger.de/datenschutz ) ver­öf­fent­lich­te Datenschutzerklärung.
  7. Wider­ruf
    Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­be­leh­rung nach Fernabsatz

Soweit das Man­dat mit einem Ver­brau­cher, also einer natür­li­chen Per­son, die das Man­dats­ver­hält­nis zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kön­nen, liegt eine Dienst­leis­tung vor die unter die Rege­lun­gen für den Fern­ab­satz fällt, wenn ein außer­halb von Geschäfts­räu­men geschlos­se­ner Ver­trag vor­liegt, also ein Vertrag,

  1. der bei gleich­zei­ti­ger kör­per­li­cher Anwe­sen­heit des Ver­brau­chers und des Unter­neh­mers an einem Ort geschlos­sen wird, der kein Geschäfts­raum des Unter­neh­mers ist, oder
  2. für den der Ver­brau­cher unter den in Num­mer 1 genann­ten Umstän­den ein Ange­bot abge­ge­ben hat, oder
  3. der in den Geschäfts­räu­men des Unter­neh­mers oder durch Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel geschlos­sen wur­de, bei denen der Ver­brau­cher jedoch unmit­tel­bar zuvor außer­halb der Geschäfts­räu­me des Unter­neh­mers bei gleich­zei­ti­ger kör­per­li­cher Anwe­sen­heit des Ver­brau­chers und des Unter­neh­mers per­sön­lich und indi­vi­du­ell ange­spro­chen wur­de, oder
  4. der auf einem Aus­flug geschlos­sen wur­de, der von dem Unter­neh­mer (oder Per­so­nen, die in sei­nem Namen oder Auf­trag han­deln) oder mit sei­ner Hil­fe orga­ni­siert wur­de, um beim Ver­brau­cher für den Ver­kauf von Waren oder die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen zu wer­ben und mit ihm ent­spre­chen­de Ver­trä­ge abzu­schlie­ßen oder
  5. ein Fern­ab­satz­ver­trag, also ein Ver­trag, bei denen der Unter­neh­mer oder eine in sei­nem Namen oder Auf­trag han­deln­de Per­son und der Ver­brau­cher für die Ver­trags­ver­hand­lun­gen und den Ver­trags­schluss aus­schließ­lich Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel (also alle Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel, die zur Anbah­nung oder zum Abschluss eines Ver­trags ein­ge­setzt wer­den kön­nen, ohne dass die Ver­trags­par­tei­en gleich­zei­tig kör­per­lich anwe­send sind, wie z.B. Brie­fe, Tele­fon­an­ru­fe, Tele­ko­pien, E‑Mails) ver­wen­den, es sei denn, dass der Ver­trags­schluss nicht im Rah­men eines für den Fern­ab­satz orga­ni­sier­ten Ver­triebs- oder Dienst­leis­tungs­sys­tems erfolgt, steht dem Ver­brau­cher auch bei Anwalts­ver­trä­gen ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht zu.
    Besteht hier­nach ein Wider­rufs­recht, muss eine Wider­rufs­be­leh­rung nach fol­gen­dem Mus­ter
    erfol­gen, die durch die Kanz­lei Rei­bold-Rolin­ger in den Pro­zess der Ver­trags­an­bah­nung auf­ge­nom­men wird:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu widerrufen.

Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses.
Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie Rechts­an­walt Fach­an­walts­kanz­lei für Bau- Immo­bi­li­en und Archi­tek­ten­recht Rei­bold-Rolin­ger • Frau Manue­la Manue­la Rei­bold-Rolin­ger • Klara-Mayer-Str.27, 55294 Boden­heim • Tele­fon: 00496135934880 • E‑Mail: mrr@kanzlei-reibold-rolinger.de mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, informieren.

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist.

Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; die Rück­erstat­tung ist für Sie kos­ten­frei. Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.

Hin­weis auf das Erlö­schen des Widerrufsrechts

Gem. § 356 Absatz 4 BGB erlischt das Wider­rufs­recht bei einem Ver­trag zur Erbrin­gung von
Dienst­leis­tun­gen auch dann, wenn der Unter­neh­mer die Dienst­leis­tung voll­stän­dig erbracht hat und
mit der Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung erst begon­nen hat, nach­dem der Ver­brau­cher dazu sei­ne
aus­drück­li­che Zustim­mung gege­ben hat und gleich­zei­tig sei­ne Kennt­nis davon bestä­tigt hat, dass er
sein Wider­rufs­recht bei voll­stän­di­ger Ver­trags­er­fül­lung durch den Unter­neh­mer verliert.

Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung

Ich bin ein­ver­stan­den und ver­lan­ge aus­drück­lich, dass Rechts­an­walt Fach­an­walts­kanz­lei für Bau-Immo­bi­li­en und Archi­tek­ten­recht Rei­bold-Rolin­ger, Frau Manue­la Manue­la Rei­bold-Rolin­ger vor Ende der Wider­rufs­frist mit der Aus­füh­rung der beauf­trag­ten Dienst­leis­tung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei voll­stän­di­ger Ver­trags­er­fül­lung mein Wider­rufs­recht verliere.

Wider­rufs­for­mu­lar

Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus
und sen­den Sie es zurück.

An:

Anwalts­kanz­lei Rei­bold-Rolin­ger, Kla­ra-May­er-Stra­ße 27, 55294 Bodenheim

Hier­mit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abge­schlos­se­nen Ver­trag über
den Kauf der fol­gen­den Waren / die Erbrin­gung der fol­gen­den Dienstleistung:

(Name der Ware, ggf. Bestell­num­mer und Preis)
Bestellt am:
(Datum)
Durch:
(Name und Anschrift des Ver­brau­chers)
(Datum)
Unter­schrift Kun­de
(nur bei schrift­li­chem Widerruf)