BSB veröffentlicht neuen Ratgeber:
Bauunterlagen für Bauherren – Pläne und wichtige technische Nachweise
Wer einen Bauvertrag abschließt oder mit einem Bauträger einen notariellen Kaufvertrag beurkundet, meint zumeist, damit auch einen Anspruch auf Herausgabe der Bauunterlagen erworben zu haben. Müssen doch Bauherren als Auftraggeber die vereinbarte Qualität kontrollieren können. Objektbezogene Planungs-unterlagen und technische Nachweise sind dafür unverzichtbare Dokumente.
Der Ratgeber setzt sich mit dem Irrtum auseinander, dass diese Unterlagen automatisch zu übergeben sind und gibt detaillierte Hinweise, was festzuschreiben ist. Bauherren erhalten häufig wirklich nur das, was ver-traglich vereinbart wurde. Darüber gibt es nicht selten Streit.
Strittiges Thema: Herausgabe von Bauunterlagen
Gerichte setzen sich seit langem mit der Herausgabe der Bauunterlagen auseinander. Anhand ober-gerichtlicher Rechtsprechung wird erklärt, dass darauf kein allgemeiner Anspruch besteht. Da die rechtlichen Hürden hoch sind, wird zur eigenen Sicherheit empfohlen, bereits im Bau- oder dem Bauträgervertrag die Übergabe der Bauunterlagen zu vereinbaren. Diese sollten so detailliert wie möglich benannt werden.
Zu unterscheiden ist zwischen objektbezogenen Unterlagen, die schon vor Baubeginn zu übergeben sind und solchen, die während der Bauphase oder spätestens zur Schlussabnahme in die Hände der Bauherren und Erwerber gelangen müssen.
Pläne und wichtige technische Nachweise im Überblick
Der Ratgeber bietet eine detaillierte Übersicht über Pläne und wichtige technische Nachweise und erläutert, wozu sie benötigt werden. Das reicht – hier eine Auswahl – vom Baugrundgutachten über die Baugenehmigungsunterlagen, die Ausführungspläne, die Statik, die Gewährleistungsbescheinigung für Gebäude-abdichtung bis zur Wärmebedarfsrechnung. Auch die Unterlagen zur technischen Gebäudeausrüstung samt Garantieurkunden und Bedienungsanleitungen der Haustechnik müssen übergeben werden. Wärme‑, Schall- und Brandschutznachweise dürfen nicht vergessen werden.
In der Bauphase und zur Schlussabnahme muss darauf geachtet werden, dass eine Gewährsbescheinigung für jedes Gewerk vorliegt, in dem jeder einzelne ausführende Unternehmer die fachgerechte Ausführung und Verwendung zugelassener Materialien bestätigt.
Zuletzt muss der Energiebedarfsausweis ausgehändigt werden, der die wichtigsten energetischen Eckdaten des Hauses festhält.
Der neue Ratgeber hilft die Herausgabe von Bauunterlagen vertraglich zu vereinbaren um später die Bauqualität kontrollieren zu können und schriftliche Beweismittel für eventuelle Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzforderungen in der Hand zu haben.
Den Ratgeber gibt’s zum Download unter: www.bsb-ev.de
Berlin, 27.01.2010