Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hat man durch ein, der juristischen Staatsprüfung nachgeschaltetes Prüfungsverfahren nachgewiesen, dass man auf diesem Rechtsgebiet besonders erfahren und ausgebildet ist. Fachanwalt wird man erst nach mehrjähriger, durch mehr als 150 bearbeitete Fälle, nachgewiesene Erfahrung auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts und Absolvierung einer mündlichen und schriftlichen Prüfung durch die Anwaltskammer.
Alle Themen rund um das Thema Bauen und Immobilien werden vom FA für Bau- und Architektenrecht behandelt. Der Fachanwalt kennt die Bausprache und die Abläufe am Bau und muss sich durch regelmäßige Fortbildungen zu dem Rechtsgebiet weiterbilden.
Zu den typischen Fällen, die ein Fachanwalt für Baurecht bearbeitet, zählen:
- Vertragsprüfung und die Gestaltung von Bauverträgen vor Unterzeichnung, also die präventive Bauberatung
- Die Baubegleitung während der Bauphase bei Bauablaufstörungen
- Die Koordination der Bauabläufe und die Baubegleitung in Kooperation mit Sachverständigen
- Sicherung bauvertraglicher Ansprüche durch selbständige Beweisverfahren und Privatgutachten
- Sicherung der Bauherren und Unternehmer während der Bauphase
- Durchsetzung von Mängelansprüchen und Ansprüchen der Bauunternehmer
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen
- Durchsetzung von Ansprüchen von Bauherren gegen Architekten und umgekehrt
- Vorläufiger Rechtsschutz
- Prüfung von Regressansprüchen aller Baubeteiligter
- Beendigung von Bauvertragsverhältnissen
- Prozessführung vor den Baukammern
- Schlichtung im Falle der Zusatzqualifikation zum Schlichter nach der Schiedsordnung Bau
- Prüfung von Kaufverträgen für Bestandsimmobilien und deren Abwicklung im Streitfall
- Durchsetzung und Abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche
- Prüfung von Bauträgerverträgen und Begleitung von Erwerbern von Eigentumswohnungen
Weitere Informationen zur Fachanwaltausbildung finden Sie auch auf der Seite https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/.