Aktu­el­le Gemein­schafts­stu­die Bau­her­ren-Schutz­bund e.V. und Insti­tut für Bau­for­schung e.V. Han­no­ver in Koope­ra­ti­on mit der AIA AG deckt auf:

  • Pla­nungs- und Aus­füh­rungs­feh­ler am Bau ber­gen gro­ßes Schadenspotenzial
  • Feuch­te­schä­den im Kel­ler­be­reich gra­vie­rend und teuer
  • Ana­ly­sier­te Bei­spie­le: Scha­den­sum­men bis zu 125 000 Euro wegen fehlender
    Baugrunduntersuchungen
  • Aner­kann­te Regeln der Tech­nik und Aus­füh­rungs­hin­wei­se häu­fig missachtet
  • Unab­hän­gi­ge Qua­li­täts­kon­trol­len unverzichtbar

Bei Gebäu­de­ab­dich­tun­gen wird viel falsch gemacht. Mit 11,9 Pro­zent aller an pri­va­ten Bau­wer­ken fest-
gestell­ten Män­gel erwei­sen sie sich als beson­ders scha­dens­träch­tig. Dabei sind unter­kel­ler­te Häu­ser am
meis­ten män­gel­be­las­tet. Vor allem Feuch­te­schä­den an erd­be­rühr­ten Bau­tei­len schla­gen mit großen
Scha­den­sum­men zu Buche.

Eine aktu­el­le Stu­die des Bau­her­ren-Schutz­bund e.V. und des Insti­tuts für Bau­for­schung e.V. Han­no­ver in
Koope­ra­ti­on mit der AIA AG geht den Ursa­chen für ein wach­sen­des Poten­zi­al von Feuch­te­schä­den auf den
Grund und lei­tet dar­aus Not­wen­dig­kei­ten für qua­li­täts­vol­les, scha­den­frei­es Bau­en ab. Auf einer Datenbasis
von 2500 Scha­dens­fäl­len und Betreu­ungs­ob­jek­ten der Bau­her­ren­be­ra­ter des BSB wur­den dafür typische
Bei­spie­le aus­ge­wählt und analysiert.

Planungs- und Ausführungsmängel Ursache für spätere Schäden

Feh­ler tre­ten bereits in der Vor­pla­nung und Pla­nung auf, spä­ter kom­men Aus­füh­rungs­män­gel hin­zu, die sich zu gro­ßen Schä­den summieren.

Ein­fa­che Unter­las­sun­gen – oft aus Kos­ten- und Zeit­grün­den oder Unkennt­nis von tech­ni­schen Regeln und Vor­schrif­ten – erwei­sen sich als fol­ge­träch­tig. So wird oft dar­auf ver­zich­tet, erfor­der­li­che Vor­aus­set­zun­gen für die Gebäu­de­pla­nung zu schaf­fen und qua­li­fi­zier­te und spe­zia­li­sier­te Unter­neh­men mit der Aus­füh­rung zu beauf­tra­gen. Gera­de für in hohem Maße män­gel­an­fäl­li­ge Abdich­tungs­ar­bei­ten sind sie unab­ding­bar. Denn die­se bil­den mit 16,6 Pro­zent der unter­such­ten Bau­schä­den einen beson­de­ren Schwerpunkt.
Erfah­run­gen der Bau- und Sach­ver­stän­di­gen­pra­xis bestä­ti­gen im Detail, dass rund 40 Pro­zent der Feuch­te­schä­den an erd­be­rühr­ten Bau­tei­len – vor­ran­gig an Kel­ler­au­ßen­wän­den – auf feh­ler­haf­te Pla­nung zurück­zu­füh­ren und rund 52 Pro­zent klas­si­schen Aus­füh­rungs­feh­lern geschul­det sind. Zehn Pro­zent beru­hen auf einer Kom­bi­na­ti­on von Pla­nungs- und Ausführungsfehlern.

Folgenschwerer Verzicht auf Voruntersuchungen und detaillierte Planung

So wird häu­fig auf Boden­gut­ach­ten ver­zich­tet, obwohl Bau­grund­un­ter­su­chun­gen zur Trag­fä­hig­keit des Bodens und der Grund­was­ser­ver­hält­nis­se zu den Min­dest­an­for­de­run­gen jeg­li­cher Pla­nung gehö­ren. Feh­ler­haf­te Vor­un­ter­su­chun­gen, nicht fach­ge­rech­te Pla­nung der Ent­wäs­se­rungs­an­la­gen und Miss­ach­ten ört­li­cher Rand­be­din­gun­gen sind zu 36 Pro­zent Ursa­che spä­te­rer Feuch­te­schä­den, Pla­nungs- und Aus­füh­rungs­feh­ler – wie der Ver­zicht auf Rück­stau­si­che­run­gen – zu 27 Prozent.

Jede vier­te Pla­nung, kon­sta­tiert die Stu­die, misst der detail­lier­ten Fest­le­gung von Abdich­tungs­ar­bei­ten kei­ne gro­ße Bedeu­tung bei. Dadurch resul­tie­ren­de Feuch­te­schä­den lie­gen zu etwa einem Drit­tel bei einer Scha­den­sum­me über 15.000 Euro, dabei sind Fol­ge­kos­ten noch nicht berücksichtigt.

Sensibilisierung für brisante Problematik

Unse­re Gemein­schafts­stu­die wen­det sich bri­san­ter Pro­ble­ma­tik zu“, schätzt Peter Mau­el, 1. Vor­sit­zen­der des BSB, ein. „Gera­de Feuch­te­schä­den sind nur unter gro­ßem Auf­wand zu besei­ti­gen. Um Bau­schä­den zu redu­zie­ren, müs­sen Pla­ner, Bau­an­bie­ter und Ver­brau­cher sen­si­bi­li­siert werden.“

Die­se Not­wen­dig­keit wird durch die Dimen­si­on von Scha­den­sum­men und –besei­ti­gungs­kos­ten in der Unter­su­chung bestä­tigt. Feh­len­de oder unzu­rei­chen­de Bau­grund­un­ter­su­chun­gen ver­ur­sach­ten bei­spiels­wei­se Schä­den von 10.500 Euro und in einem beson­ders dra­ma­ti­schen Fall bis zu 125.000 Euro. „Setzt man die Kos­ten für fach­ge­rech­te Vor­un­ter­su­chun­gen zwi­schen 600 und 1.300 Euro dage­gen, wird das Aus­maß der finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen deut­lich“, rech­nen die Ver­fas­se­rin­nen der Stu­die vom Insti­tut für Bau­for­schung vor.

Teure Planungsfehler

Auch Bei­spie­le aus dem Bereich der Pla­nungs­feh­ler bestä­ti­gen die Bri­sanz. So ent­stand ein Scha­den von 91.000 Euro wegen feh­ler­haf­ter Pla­nung eines Instal­la­ti­ons­schach­tes, der feuch­te Kel­ler­wän­de nach sich zog. 12.500 Euro Scha­den ver­ur­sach­te eine ver­ges­se­ne Rück­stau­si­che­rung – ein Stark­re­gen über­flu­te­te den Kel­ler. Ins­ge­samt wur­de eine durch­schnitt­li­che Scha­den­hö­he von 35.000 Euro für feh­ler­haft geplan­te Bau­aus­füh­rung und 7.800 Euro für den Ver­zicht auf Rück­stau­si­che­run­gen ermittelt.

Verstoß gegen anerkannte Regeln und örtliche Bedingungen

Aus­füh­rungs­feh­ler, auf die 60 Pro­zent der unter­such­ten Schä­den zurück­zu­füh­ren sind, beru­hen im Wesent­li­chen auf Ver­stö­ßen der aus­füh­ren­den Fir­men gegen all­ge­mein aner­kann­te Regeln der Tech­nik, auf unter­las­se­ne Vor­un­ter­su­chun­gen oder auf Unkennt­nis bzw. Nicht­be­ach­tung von Mate­ri­al- und Verarbeitungsrichtlinien.
Im Ein­zel­nen geht es um feh­ler­haf­ten Mate­ri­al­ein­satz, Nicht­be­ach­ten von Pla­nungs­an­for­de­run­gen, Her­stel­l­er­hin­wei­sen und ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen. Oft wer­den War­te- und Trock­nungs­zei­ten nicht ein­ge­hal­ten, Rand­be­din­gun­gen wie Nie­der­schlag oder Tem­pe­ra­tur ver­nach­läs­sigt, Prüf- und Hin­weis­pflich­ten nicht ernst genommen.
Dar­aus resul­tie­ren­de Scha­dens­bil­der zei­gen bei den unter­such­ten Bei­spie­len eine gro­ße Span­ne bei Män­geln und Beseitigungskosten.
So führ­te ein nicht fach­ge­recht abge­dich­te­tes Rohr in einer Kel­ler­au­ßen­wand zu 15.500 Euro Scha­den, eine feh­ler­haft ein­ge­bau­te Drai­na­ge zu feuch­ten Kel­ler­wän­den mit einem Scha­den von 36.000 Euro. Durch auf­stei­gen­de Feuch­te auf­grund man­gel­haf­ter Abdich­tung ent­stan­den in einem wei­te­ren Bau­werk Ris­se – 20.000 Euro Scha­den waren die Folge.

Senkung der Schadensfälle bedarf vermehrter Anstrengungen

Die Scha­den­hö­he“, fol­gert die Stu­die, „hängt vom Zeit­punkt der Fest­stel­lung ab. Eine unabhängige
bau­be­glei­ten­de Qua­li­täts­kon­trol­le hilft, Män­gel recht­zei­tig auf­zu­de­cken, abzu­stel­len und Schä­den samt hoher
Fol­ge­kos­ten zu vermeiden.“
Ande­rer­seits bie­te sich von vorn­her­ein eine gro­ße Chan­ce, qua­li­täts­vol­le Ergeb­nis­se zu erzie­len, wenn mit Fach­kom­pe­tenz und auf der Grund­la­ge sorg­fäl­ti­ger Pla­nung gear­bei­tet werde.
Dar­aus las­sen sich grund­sätz­li­che Schluss­fol­ge­run­gen zur Ver­bes­se­rung der Bau­qua­li­tät und zur Senkung
der Scha­dens­fäl­le ableiten.
Ins­ge­samt gilt es, Pla­ner und Bau­aus­füh­ren­de für die Fol­gen schein­bar klei­ner Unter­las­sun­gen wie ein­ge­spar­ter Bau­grund­un­ter­su­chun­gen zu sen­si­bi­li­sie­ren. Pla­nungs- und Aus­schrei­bungs­leis­tun­gen sind eben­so zu ver­bes­sern wie hand­werk­li­che Leistungen.
Die Bau­über­wa­chung soll­te opti­miert und die Vor­tei­le bau­be­glei­ten­der Qua­li­täts­kon­trol­len – wie sie der Bau­her­ren-Schutz­bund als gemein­nüt­zi­ge Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on sei­nen Mit­glie­dern bie­tet – erkannt werden.

All das“, zieht Dipl.-Ing. Hei­ke Böh­mer, Direk­to­rin des Insti­tuts für Bau­for­schung, ein Fazit, „bedarf ver­mehr­ter Anstren­gun­gen aller an der Pla­nung und am Bau Beteiligten.“ 

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