Was ist die SOBau?
Was ist eine Schlichtung?
Wozu brau­che ich einen Schlichter/eine Schlichterin?
Jeder Bau­herr, der mit der Abwick­lung sei­nes Bau­vor­ha­bens befasst ist, weiß, dass es kon­flikt­freie Bau­ab­läu­fe nicht gibt und dies auch in der Regel nicht durch eine opti­ma­le Pla­nung, Vor­be­rei­tung und Ver­trags­ge­stal­tung sicher­zu­stel­len ist.

Das Erstel­len eines Bau­werks ist tech­nisch sehr anspruchs­voll, die zu regeln­den Sach­ver­hal­te sind kom­pli­ziert und füh­ren in vie­len Posi­tio­nen zu Miss­ver­ständ­nis­sen, ver­schie­de­nen Aus­le­gun­gen und ver­schie­de­nen Rechtsauffassungen.

Dar­über hin­aus ist der Bau­ab­lauf von wei­te­ren Unwäg­bar­kei­ten wie der Wit­te­rung und dem Boden sowie wei­te­ren Gege­ben­hei­ten belas­tet. Hin­zu kom­men die, teil­wei­se gegen­sätz­li­chen, Inter­es­sen der am Bau betei­lig­ten Per­so­nen in quan­ti­ta­ti­ver, zeit­li­cher und finan­zi­el­ler Hinsicht.

Die Erfah­rung der letz­ten Jah­re hat gezeigt, dass der klas­si­sche Weg zur Streit­bei­le­gung vor den staat­li­chen Gerich­ten in der Regel dazu führt, dass die auf Grund der Flut von Bau­pro­zes­sen sowie der Kom­ple­xi­tät der tat­säch­li­chen und recht­li­chen Fra­gen über­for­dert sind, die erfor­der­li­che Klä­rung von Sach- und Rechts­fra­gen in über­schau­ba­rer Zeit zu bewerkstelligen.

Hin­zu kommt die erheb­li­che Pro­zess­dau­er, das hohe Pro­zess­kos­ten­ri­si­ko und die wirt­schaft­li­che Unwäg­bar­keit, ob alle Pro­zess­be­tei­lig­ten nach einem jah­re­lang geführ­ten Rechts­streit wirt­schaft­lich noch in der Lage sind, die gel­tend gemach­ten For­de­run­gen zu erfüllen.

Die Arbeits­ge­mein­schaft Bau­recht im Deut­schen Anwalts­ver­ein hat eine Alter­na­ti­ve zur Rege­lung von Bau­strei­tig­kei­ten vor den staat­li­chen Gerich­ten ins Leben geru­fen. Es ist die Schlich­tung nach der SOBau, die Schlich­tungs- und Schieds­ord­nung für Baustreitigkeiten.

Die SOBau ist eine Ver­fah­rens­ord­nung, die ganz beson­ders auf die Bedürf­nis­se des Bau­ens zuge­schnit­ten ist, z. B. die Auf­nah­me eines iso­lier­ten Beweis­ver­fah­rens. Die SOBau ist mehr­stu­fig gehal­ten. Sie ent­hält einen Schlich­tungs- und einen Schieds­ge­richts­teil. Die ver­schie­de­nen Tei­le kön­nen selb­stän­dig von­ein­an­der ver­ein­bart werden.

Ziel der Bau­sch­lich­tung (Bau­me­dia­ti­on) ist es, den Betei­lig­ten durch Hin­zu­zie­hung pro­fes­sio­nel­ler Schlich­ter die Mög­lich­keit zu geben, wäh­rend der Bau­ab­wick­lung auf­tre­ten­de Kon­flik­te eigen­ver­ant­wort­lich und schnell auf güt­li­che Wei­se zu erle­di­gen. Der Schlich­ter (Media­tor) ver­steht sich dabei als neu­tra­le und sach­kun­di­ge Per­son, die qua­si eine Art qua­li­fi­zier­ter Kata­ly­sa­tor den Par­tei­en hilft, zu einer ein­ver­nehm­li­chen Kon­flikt­lö­sung zu gelangen.

Auch wenn der Ver­such eine Bau­strei­tig­keit im Wege der SOBau zu schlich­ten schei­tert, ist ein wei­te­rer Weg über die Schieds­rich­ter­ord­nung oder aber auch die gericht­li­chen Wege möglich.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen über die SOBau, ins­be­son­de­re die aktu­el­le Fas­sung der SOBau fin­den Sie auf der Home­page der Arbeits­ge­mein­schaft Bau­recht im Deut­schen Anwalt­ver­ein:www.arge-baurecht.de.

Ich bin mir sicher, dass ein von mir beglei­te­tes Bau­sch­lich­tungs­ver­fah­ren für bei­de Sei­ten ein akzep­ta­bles und schnel­les sowie finan­zi­ell güns­ti­ges Ergeb­nis her­bei­füh­ren wird.

Soll­ten Sie etwai­ge kon­kre­te Rück­fra­gen haben zum Ablauf eines Bau­sch­lich­ters, zögern Sie nicht, mich anzurufen.