Was ist die SOBau?
Was ist eine Schlichtung?
Wozu brauche ich einen Schlichter/eine Schlichterin?
Jeder Bauherr, der mit der Abwicklung seines Bauvorhabens befasst ist, weiß, dass es konfliktfreie Bauabläufe nicht gibt und dies auch in der Regel nicht durch eine optimale Planung, Vorbereitung und Vertragsgestaltung sicherzustellen ist.
Das Erstellen eines Bauwerks ist technisch sehr anspruchsvoll, die zu regelnden Sachverhalte sind kompliziert und führen in vielen Positionen zu Missverständnissen, verschiedenen Auslegungen und verschiedenen Rechtsauffassungen.
Darüber hinaus ist der Bauablauf von weiteren Unwägbarkeiten wie der Witterung und dem Boden sowie weiteren Gegebenheiten belastet. Hinzu kommen die, teilweise gegensätzlichen, Interessen der am Bau beteiligten Personen in quantitativer, zeitlicher und finanzieller Hinsicht.
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der klassische Weg zur Streitbeilegung vor den staatlichen Gerichten in der Regel dazu führt, dass die auf Grund der Flut von Bauprozessen sowie der Komplexität der tatsächlichen und rechtlichen Fragen überfordert sind, die erforderliche Klärung von Sach- und Rechtsfragen in überschaubarer Zeit zu bewerkstelligen.
Hinzu kommt die erhebliche Prozessdauer, das hohe Prozesskostenrisiko und die wirtschaftliche Unwägbarkeit, ob alle Prozessbeteiligten nach einem jahrelang geführten Rechtsstreit wirtschaftlich noch in der Lage sind, die geltend gemachten Forderungen zu erfüllen.
Die Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltsverein hat eine Alternative zur Regelung von Baustreitigkeiten vor den staatlichen Gerichten ins Leben gerufen. Es ist die Schlichtung nach der SOBau, die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten.
Die SOBau ist eine Verfahrensordnung, die ganz besonders auf die Bedürfnisse des Bauens zugeschnitten ist, z. B. die Aufnahme eines isolierten Beweisverfahrens. Die SOBau ist mehrstufig gehalten. Sie enthält einen Schlichtungs- und einen Schiedsgerichtsteil. Die verschiedenen Teile können selbständig voneinander vereinbart werden.
Ziel der Bauschlichtung (Baumediation) ist es, den Beteiligten durch Hinzuziehung professioneller Schlichter die Möglichkeit zu geben, während der Bauabwicklung auftretende Konflikte eigenverantwortlich und schnell auf gütliche Weise zu erledigen. Der Schlichter (Mediator) versteht sich dabei als neutrale und sachkundige Person, die quasi eine Art qualifizierter Katalysator den Parteien hilft, zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu gelangen.
Auch wenn der Versuch eine Baustreitigkeit im Wege der SOBau zu schlichten scheitert, ist ein weiterer Weg über die Schiedsrichterordnung oder aber auch die gerichtlichen Wege möglich.
Nähere Informationen über die SOBau, insbesondere die aktuelle Fassung der SOBau finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein:www.arge-baurecht.de.
Ich bin mir sicher, dass ein von mir begleitetes Bauschlichtungsverfahren für beide Seiten ein akzeptables und schnelles sowie finanziell günstiges Ergebnis herbeiführen wird.
Sollten Sie etwaige konkrete Rückfragen haben zum Ablauf eines Bauschlichters, zögern Sie nicht, mich anzurufen.