Forderungssicherungsgesetz und Verbraucher, neues Recht zum 1.1.2009
Das am 1.1.2009 in Kraft tretende Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) dient der Sicherung von Ansprüchen der Werkunternehmer und deren finanziellen Forderungen. Private Bauherren müssen die Neuregelungen kennen, denn sie sind direkt betroffen.