Woh­nungs­ei­gen­tum ist das Eigen­tum an einer ein­zel­nen Woh­nung, einer Eigen­tums­woh­nung. Die­se stellt ein Son­der­ei­gen­tum an einem Grund­stück in der Form einer Woh­nung inner­halb eines Gebäu­des mit meh­re­ren Woh­nun­gen (Mehr­fa­mi­li­en­wohn­haus) oder in einem Rei­hen­haus, von dem meh­re­re auf einem gemein­sa­men Grund­stück ste­hen, dar. Immer tei­len sich also meh­re­re Eigen­tü­mer an einem Grund­stück des­sen Eigen­tum, wobei jede Woh­nung eigen­tums­recht­lich einem ande­ren Eigen­tü­mer zuge­ord­net ist (oder zumin­dest sein kann). Auch Dop­pel­haus­hälf­ten (DHH), kön­nen in Woh­nungs­ei­gen­tum auf­ge­teilt wer­den, das heißt jedes DHH-Teil­grund­stück wird als „Woh­nung“ betrach­tet. Dies geschieht ins­be­son­de­re in den­je­ni­gen Fäl­len, in denen die kom­mu­nal erfor­der­li­che Grund­stücks­grö­ße je Haus(-hälfte) nicht erreicht ist.

Wir bera­ten Sie in Ihrer Woh­nungs­ei­gen­tums­an­ge­le­gen­heit.